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Konjunkturpaket gibt Anreiz zum Flottentausch Veröffentlicht am 10.06.2020 Mit insgesamt 130 Milliarden Euro will die Politik die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wieder in Schwung bringen. Das Konjunktur- und Zukunftspaket besteht aus insgesamt 57 Einzelmaßnahmen. Profitieren sollen die Logistik- und Transportunternehmen vor allem an dem von der Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Komission geplanten und europaweiten Flottenerneuerungsprogramm für die Jahre 2020/21. Dem Flottenerneuerungsprogramm entsprechend soll bei einem Eintausch eines Euro-5-Lkw ein Zuschlag von 15.000 Euro gezahlt werden. Bei der Einzahlung eines Euro-3- oder Euro-4-Lasters, wird der Kauf eines Euro-6-Nachfolgers mit einem Zuschuss von 10.000 Euro unterstützt. Über das bestehende Förderprogramm für CO2-arme Lkw hinaus, soll es in der Bundesrepublik Deutschland weitere Kaufreize für Nutzfahrzeuge geben. Für die Jahre 2020/21 wird zusätzlich für Zukunftsinvestitionen der Zulieferindustrie und der Fahrzeughersteller ein Bonus-Programm in Milliarden-Höhe aufgelegt. Die Förderung von E-Mobilität liegt zudem auch im Fokus. Gefördert werden sollen alternative Antriebe bei privaten und kommunalen Betreibern mit einem Modernisierungsprogramm für Bus- und Lkw-Flotten. Die bestehende staatliche Förderung von E-Fahrzeugen soll als neue „Innovationsprämie“ befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt werden. Was dies jetzt genau bedeutet, zeigt folgendes Beispiel: Bei einem E-Fahrzeug, welches den Nettolistenpreis von 40.000 Euro nicht überschreiten darf, steigt die Förderung des Bundes von 3.000 Euro auf 6.000 Euro. Die Prämie der Hersteller kommt unverändert mit 3.000 Euro noch zusätzlich hinzu. Dies bedeutet also eine Förderung von insgesamt 9.000 Euro. Flottenbetreiber profitieren auch von den steuerlichen Investitionsanreizen, welche in den Steuerjahren 2020/21 eingeführt werden sollen. Die Bundesregierung plant eine degressive Abschreibung für Abnutzung mit dem Faktor 2,5 gegenüber der im Moment geltenden AfA. Darüber hinaus soll es in diesen Jahren eine maximale Abschreibung von 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter geben. Des Weiteren soll das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zeitnah umgesetzt werden. Weitere Information können Sie folgenden Links entnehmen:
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